Benutzerreglement Gemeinschaftsraum
Alle verwendeten Funktionsbezeichnungen stehen für die weibliche wie auch für die männliche Form
Allgemeine Bestimmungen
Dieses Reglement regelt Rechte und Pflichten für die Benutzung der Räumlichkeiten des Mehrzweckraums und des Pavillons.
Es stehen folgende Räume zur Verfügung:
- Mehrzweckraum inkl. Möblierung für maximal 80 Personen
- Foyer
- Küche mit Geschirr und Besteck
- Sanitäre Anlagen und Garderobe
- Aussenbereich mit Pavillon und Gartenmöbeln (4 Tische und 16 Stühle).
Die Räume können sowohl tagsüber wie auch abends benützt werden. Die Saalmöbel dürfen nicht im Garten benutzt werden. Ab 22.00 Uhr sind Lärmemissionen zu vermeiden und die Fenster geschlossen zu halten.
Für die Mieter der Wohnungen ist der Mehrzweckraum gebührenfrei.
Die Miete für Genossenschafter beträgt CHF 300 plus Reinigungspauschale. Anträge zur Benützung, sowie Angaben über die Veranstaltung sind an den Vorstand zu richten. Dieser kann das Gesuch ohne Begründung ablehnen.
Der Schlüssel kann am Vortag der Veranstaltung bezogen werden. Der Zutritt zu den Räumen ist nur über die speziell dafür vorgesehene Türe erlaubt, der Aufenthalt im Treppenhaus ist nicht gestattet.
In den Räumlichkeiten gilt ein allgemeines Rauchverbot. Im Pavillon stehen Aschenbecher zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass keine Lärmemissionen entstehen.
Nach jeder Benutzung ist die Standardbestuhlung wiederherzustellen. Die Räume sind aufgeräumt und besenrein zu übergeben.
Externe Nutzungen und Kosten unterliegen dem Entscheid des Vorstandes.
Küche
Es stehen Kochherd, Backofen, Geschirr, Besteck, Gläser und Pfannen zur Verfügung. Ebenso sind zwei kleine Kaffeemaschinen vorhanden. Kaffee etc. sind selbst mitzubringen.
Das Geschirr ist abzuwaschen (Geschirrspüler vorhanden) und zu versorgen. Die Küche ist sauber zu verlassen. Fehlendes oder kaputtes Geschirr wird in Rechnung gestellt. Der Abfall ist, mit entsprechenden Gebührenmarken versehen, zu entsorgen.
Aussenbereich
Grillieren: Zum Grillieren stehen Pavillon und Garten ausschliesslich den Mietern zur Verfügung. Gartenfeste sind tagsüber nach Absprache mit dem Vorstand gestattet.
Inkrafttreten und Geltungsbereich
Dieses Reglement wurde an der Sitzung des Vorstands vom 22.5.2019 genehmigt und tritt sofort in Kraft.